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Weiterführende Informationen

Kostenübernahme bei Backenzähnen.

Die Kosten werden bei Backenzähnen auch übernommen, wenn durch die Behandlung vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

Kosten
Allgemeines zur Kostenübernahme

Ob die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für endodontologische Behandlungen übernimmt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So werden die Kosten für endodontologische Behandlungen im hinteren Seitenzahnbereich (Backenzähne = Molaren) von der GKV beispielsweise dann übernommen, wenn dadurch

  • eine einseitige Freiendsituation (am Ende der Zahnreihen fehlen Zähne) vermieden oder
  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten wird.

Im Rahmen der endodontologischen Behandlungen vom Zahnmediziner erbrachte Leistungen, wie etwa die elektrometrische Längenmessung oder die umfassende Spülung und Desinfektion der Wurzelkanäle werden hingegen nicht von der GKV erstattet. Die Kosten hierfür sind entweder direkt vom Patienten oder von dessen Zahnzusatzversicherung zu tragen. Dabei ist es für die Kostenübernahme nicht von Belang, dass nur bei einer umfassenden Spülung und Desinfektion der Wurzelkanäle auch eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung erreichbar ist. Denn nur, wenn alle Bakterien aus den Wurzelkanälen entfernt wurden, kann eine erneute Entzündung nahezu ausgeschlossen werden.

Wird eine Revision erforderlich, also muss ein bereits wurzelkanalbehandelter Zahn einer erneuten Wurzelkanalbehandlung unterzogen werden, so werden die dabei anfallenden Kosten ebenfalls nicht von der GKV übernommen.

In jedem Fall empfiehlt es sich daher vor der eigentlichen Behandlung den Zahnmediziner um einen so genannten Heil- und Kostenplan zu bitten und diesen anschließend bei der GKV mit der Bitte um Prüfung der Kostenübernahme einzureichen. Auf diese Weise wissen Sie als Patient, was kostenmäßig auf Sie zukommt.